Die Sanktionen im Sektor Finanzen und deren Umsetzungen werfen verständlicher Weise Fragen auf. Als Zahlungsabwickler steht die DZ Bank in der aktuellen Lage in der Verantwortung, diese Sanktionen vollumfänglich operativ umzusetzen, letztlich auch zu Ihrem Schutz.
Aus diesem Grund wurde bereits im Verlauf des 28. Februar 2022 seitens der DZ Bank entschieden, u.a. den Zahlungsverkehr mit Bezug zu Russland (inkl. der besetzten Gebiete Donezk, Luhansk und Krim) oder Weißrussland anzuhalten und einer gesonderten Entscheidung zuzuführen. Das bedeutet, dass sofern bei eingehenden und ausgehenden Zahlungen ein direkter oder indirekter Bezug zu den o.g. Ländern nicht ausgeschlossen werden kann, bis auf Weiteres eine Zurückweisung der Zahlung erfolgt. Da aktuell keine Sanktionen gegen die Ukraine bestehen sind Zahlungen technisch möglich. Es kann jedoch keine Aussage darüber getroffen werden, in welchem Umfang die Banken operativ tätig sind.
Darüber hinaus kann im Bereich des Dokumentengeschäfts derzeit kein Neugeschäft für die Länder Russland, Weißrussland UND Ukraine getätigt werden. Dies ist unabhängig davon, ob mit dem Geschäft Risikonahme verbunden ist oder nicht. Gleiches gilt für die sonstigen Produkte der Außenhandels- und Exportfinanzierung. Bestehende Geschäfte werden, soweit rechtlich möglich, unter Beachtung der jeweils geltenden Sanktionsregelungen erfüllt.