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Fernwartung
Bitte beachten Sie, dass eine Fernwartung nur nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit unserem Support-Team möglich ist.
Fernwartung
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Nutzungsbedingungen Fernwartung
Zum Zweck des Supports gewährt der Kunde der Bank Zugriff auf sein Rechnersystem.
Der Kunde kann den Umfang des Zugriffs sowie die Dauer der Sitzung selbst bestimmen.
Der Kunde kann selbst steuern, ob die Bank die Fernsteuerung des Rechners übernehmen soll und kann diese Funktion jederzeit selbstständig deaktivieren.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet die Bank unbegrenzt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit nicht eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) noch Leib oder Leben verletzt wurden oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Soweit in Fällen der einfachen Fahrlässigkeit gehaftet wird, wird die Haftung auf die Höchstsumme von 250,00 € für einen Zeitraum von zwölf Monaten und auf solche Schäden begrenzt, die vertragstypisch, vorhersehbar oder beherrschbar waren. Die summenmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Verletzung von Leib oder Leben.
Im übrigen wird die vertragliche und deliktische Haftung der Bank für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Dem Kunden ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen ergreifen und die Bank unverzüglich informieren muss.
Soweit die Haftung der Bank ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter oder Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Bank.
Die Fernwartungssitzungen werden aus Gründen der Nachvollziehbarkeit aufgezeichnet und gespeichert.
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