Top-Verzinsung mit dem VR-TerminGeld

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Profitieren Sie von der Zinswende und stellen Sie Ihre Vermögensstuktur auf eine solide Basis. Mit dem VR-TerminGeld bereits ab 1.000 Euro den Anlagemix für das eigene Vermögen optimieren.

Auf einen Blick

  • Sichere Verzinsung ohne Kursrisiko
  • Planbarer Anlagezeitraum
  • Individueller Anlagebetrag ab 1.000 Euro
  • Jährliche Zinszahlung
  • Kontoführung kostenlos
Anlagedauer 1.000-4.999 € 5.000-9.999 € 10.000-19.999 € ab 20.000 €
1 Monat - 1,70 % p.a. 1,70 % p.a. 1,70 % p.a.
3 Monate - 1,85 % p.a. 1,85 % p.a. 1,85 % p.a.
6 Monate - 2,05 % p.a. 2,05 % p.a. 2,05 % p.a.
1 Jahr 1,95 % p.a. 2,35 % p.a. 2,40 % p.a. 2,50 % p.a.
2 Jahre 1,65 % p.a. 2,05 % p.a. 2,10 % p.a. 2,20 % p.a.
3 Jahre 1,85 % p.a. 2,25 % p.a. 2,25 % p.a. 2,25 % p.a.
4 Jahre 1,90 % p.a. 2,30 % p.a. 2,30 % p.a. 2,30 % p.a.
5 Jahre 1,90 % p.a. 2,30 % p.a. 2,30 % p.a. 2,30 % p.a.
6 Jahre 1,95 % p.a. 2,35 % p.a. 2,35 % p.a. 2,35 % p.a.
8 Jahre 2,00 % p.a. 2,40 % p.a. 2,40 % p.a. 2,40 % p.a.
9 Jahre 2,05 % p.a. 2,45 % p.a. 2,45 % p.a. 2,45 % p.a.
10 Jahre 2,05 % p.a. 2,45 % p.a. 2,45 % p.a. 2,45 % p.a.

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Häufige Fragen zum VR-TerminGeld

Was passiert, wenn ich mein Geld vor Ablauf der Vertragslaufzeit brauche?

Wenn Sie sich für die Anlage als Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen festen Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.

Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit zu gleichen Konditionen aufstocken?

Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welchen Zeitraum. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.

Wann werden die Zinsen berechnet?

Die Zinszahlung erfolgt Jährlich zum Anlagetag.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Raiffeisen-Volksbank Miltenberg einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Raiffeisen-Volksbank Miltenberg führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.